Bei der Schnelligkeit der Auszahlung kann kaum ein Finanzdienstleister mit dem Minikredit mithalten. Je nach Anbieter ist eine Auszahlung noch am selben Tag möglich. Anbieter von Minikrediten bieten nämlich eine sogenannte „Express-Auszahlung“ an. Diese ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden, die häufig teuer sind. Doch selbst bei einer „normalen“ Beantragung ist das Geld im Regelfall innerhalb von ein bis drei Werktagen auf dem Konto.
In puncto Genehmigung gibt es keine strengen Kriterien bei den Anbietern. Schließlich handelt es sich um geringfügige Beträge, die mit einer kurzen Laufzeit einhergehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung ist die Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland. Des Weiteren ist ein deutsches Bankkonto Pflicht. Es werden Minikredite an Menschen mit geringen Einkommen vergeben, sodass die Bewilligung grundsätzlich kein Problem darstellt. Auch Schufa-Einträge sind für die meisten Finanzdienstleister kein Problem.
Somit profitiert eine große Personengruppe von den Möglichkeiten, die sich aus dem Minikredit ergeben. Sogar Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, können einen Minikredit beantragen. Selbstverständlich gibt es Einschränkungen, wie zum Beispiel die Limitierung der möglichen Auszahlungssumme.