Grundschulddarlehen

Grundschulddarlehen im Vergleich

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Das Grundschulddarlehen ist ein besonderer Immobilienkredit, der nahezu immer mit einer Grundschuld als Sicherheit für den Kredit versichert wird. Oftmals ist das Grundschulddarlehen ein sogenanntes Annuitätendarlehen, bei welchem die monatliche Rate gleich bleibt, sich allerdings das Verhältnis von Tilgung und Zinsen ändert. Kennzeichnend für ein Grundschulddarlehen ist, dass die Grundschuld zur Absicherung der Anforderung der Bank gegenüber nur dem betreffenden Kreditnehmer dient.

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Was genau ist ein Grundschulddarlehen?

Bei einer Grundschuld handelt es sich, wie auch bei einer Hypothek, um ein Grundpfandrecht. Dies ist ein bestehendes Verwertungsrecht, welches dem Sicherungsnehmer die Verwertung des Anrechts am Grundstück erlaubt. Dies wird im Grundbuch ebenfalls eingetragen. Sowohl die Grundschuld als auch die Hypothek sind gängige Möglichkeiten, dem Kreditgeber gegenüber eine Finanzierung der Immobilie abzusichern.
Die Grundschuld dient daher der Absicherung der Schulden des Eigentümers der Immobilie, wenn dieser ein Grundschulddarlehen bzw. ein Hausbesitzerkredit aufnimmt. 

Die Bank hat dann zu ihrer Absicherung des Grundschulddarlehens die Bürgschaft der im Grundbuch vermerkten Grundschuld, welche es erlaubt, bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Immobilie in eine Zwangsversteigerung zu übergeben und mit dem Erlös das Darlehen anzuzahlen. Das Grundschulddarlehen ist eine Finanzierungsmöglichkeit für Besitzer von Häusern, Grundstücken oder Eigentumswohnungen, welche im Regelfall als Annuitätendarlehen gewährt wird. Hierzu gehört auch eine feste Zinsbindung und gleichbleibende Raten.

Vom Antrag bis zur Auszahlung

Wie schnell wird das Geld ausgezahlt?

Die Direktbanken stehen bei Immobilienkäufern und Bauherren hoch im Kurs. Eine schnelle Abwicklung und auch die interessanten Konditionen bringen stets mehr Interessenten dazu, einen Hausbesitzerkredit bei Direktbanken aufzunehmen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die potenziellen Darlehensnehmer stets länger warten, da die Kreditgeber heute eine recht schnelle Darlehensgenehmigung befürworten. 

Jedoch sollte das Thema der Finanzierung der Immobilie bei den Besitzern und auch die Nachfinanzierung des Hauses nicht zu spät angegangen werden. Viele Gründe sprechen dafür, sich zeitig um eine solche Finanzierung zu kümmern. Dafür spricht vor allem jene Tatsache, dass ein Darlehen für die Immobilie trotz Zustandekommen des Vertrages nicht sofort ausbezahlt werden kann. So bedarf es häufig mehrerer Wochen, bis das Geld zum Abruf bereitsteht. Dies liegt an der Sicherung des Darlehens, denn die Banken nehmen die Auszahlung nur dann vor, wenn die Grundschuld im Grundbuch eintragen ist. Diese dient als Sicherheit für den Kredit und erst nach dem Grundschuldeintrag kann die Auszahlung des Geldes veranlasst werden.

Nachfinanzierung Haus

Wie ist der Ablauf bei einem Grundschuldkredit?

Die Grundschuldbestellung zur Genehmigung des Grundschuldkredites ist ein Prozess, an dem ein Notar, die Bank und der Kreditnehmer bzw. der künftige Eigentümer beteiligt sind. Hierzu sind zugleich mehrere Schritte notwendig. Das Grundschuldbestellungsformular wird an den an den Notar gesandt. Damit nun Bank die gewünschte Baufinanzierung ausbezahlt, muss die Grundschuld beim Grundbuchamt im Grundbuch eingetragen werden. Daher erhalten die Kreditnehmer von der Bank ein Grundschuldbestellungsformular, in welchem alle notwendigen Daten wie der Nutzungszweck und die Höhe der Grundschuld angegeben sind. 

Diese Zweckerklärung ist bedeutend, da nur diese beschreibt, wozu die Grundschuld verwendet wird. Die Formulare sendet der Kreditnehmer an den Notar, sodass er mit allen Vorbereitungen zur Grundschuld beginnen kann. Danach erfolgt der Beurkundungstermin bei diesem Notar. Im folgenden Schritt wird dieser für die Grundschuldbestellung vereinbart. Oftmals lässt sich dies mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags sehr gut verbinden. Der Notar erstellt im Anschluss eine Grundschuldbestellungsurkunde und lässt den Unterzeichner als Käufer ebenfalls unterschreiben.Danach klärt er über die rechtlichen Folgen einer möglichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung auf. Zudem erhält der Käufer eine Belastungsvollmacht vom Verkäufer, um die Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. 

Dann erfolgt die Einreichung der Urkunde beim zuständigen Grundbuchamt durch den verantwortlichen Notar. Dies ist der Vorgang die Grundschuldbestellung. Jetzt versendet der Notar die Bestellungsurkunde für die Grundschuld und die Belastungsvollmacht an das zuständige Grundbuchamt und veranlasst damit eine Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch. Etwa 3 bis 6 Wochen später bekommt der Notar vom Grundbuchamt eine entsprechende Bestätigung über diese Eintragung. Die Bank bekommt ebenfalls eine Ausfertigung und einen aktualisierten Auszug des Grundbuchs. Der Notar schickt der Bank eine Ausführung der Grundschuldbestellungsurkunde sowie den aktualisierten Grundbuchauszug. Die Bank hat nun die Bestätigung über die Grundschuldbestellung und zahlt das Immobiliendarlehen an den Kreditnehmer aus.

Ist ein Grundschulddarlehen ohne Einkommensnachweis möglich?

Was verlangen Banken bei Antrag eines Grundschulddarlehens?

Die meisten Banken verlangen bei Antrag eines Grundschulddarlehens einen Einkommensnachweis. Dieser Nachweis sollte genau auf die Bedürfnisse des Darlehens abgestimmt sein. Wenn kein Einkommensnachweis verlangt wird, muss das Grundschulddarlehen von einer Bank mit guten Bonitätsbeurteilungen vergeben werden. Solche Banken sind oft bereit, auch ohne Einkommensnachweise zu vergeben.

Was akzeptiert eine Bank als Einkommensnachweis?

Die Banken akzeptieren nur bestimmte Einkommensnachweise als gültig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die folgenden Dokumente bereitstellen:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Bescheinigungen über Gehalt, Unterhalt oder Sozialleistungen
  • Kontoauszüge
  • Steuerbescheide und Steuererklärungen
  • Aktuelle Kontoauszüge von Bausparverträgen und anderen Anlagen
  • Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • Einkommensnachweis für Pensionäre und Rentner aus dem letzten Jahr
Darüber hinaus können die Banken bei Bedarf weitere Dokumente anfordern, um Ihren Einkommensstatus zu bestätigen. Wichtig ist jedoch, dass alle dokumentierten Einkommensquellen regelmäßig sind. Unregelmäßige Einnahmen werden nicht als geeigneter Nachweis akzeptiert. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Banken zusätzlich zu dem oben genannten Einkommensnachweis eine Schufa-Auskunft verlangen können. Die Schufa-Auskunft bietet den Banken einen weiteren Überblick über Ihre finanziellen Verpflichtungen und betriebswirtschaftlichen Belastungsfaktoren. Dies ermöglicht es ihnen, eine fundierte Entscheidung über die Kreditvergabe zu treffen. In manchen Fällen kann eine schlechte Schufa-Auskunft dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird – auch wenn Sie einen ausreichenden Einkommensnachweis vorlegen können.

Was sollte man beachten?

Was gibt es bei der Beantragung zu beachten?

Auch wenn eine Grundschuld bzw. die Nachfinanzierung des Hauses immer gleich aufgebaut ist, existieren dennoch verschiedene Arten der Grundschulden. Sie unterscheiden sich immer nach dem Grundschuldgläubiger oder dem Vorhandensein des Grundschuldbriefs. Es ist für den Kreditnehmer hilfreich, die unterschiedlichen Grundschuldarten zu kennen, damit er sich auf die die Möglichkeiten und Besonderheiten einstellen kann. Durch die Grundschuld erhält der Hauskäufer erst die Möglichkeit, einen Baukredit aufzunehmen. 

Diese wird in das Grundbuch der Immobilie eingetragen. Hier finden sich auch Auskünfte zu den Eigentumsverhältnissen, den Grundschulden, dem Grundriss und weiteren Belastungen, welche sich auf dem Grundstück befinden. Wenn der Käufer noch vor dem Kauf in das Grundbuch der Immobilie schaut, kann er erkennen, ob sich hier noch eventuelle alte Grundschulden befinden, welche ihm später Probleme bereiten können.

Vor- und Nachteile von Sofortkrediten

Welche Vor- und Nachteile hat ein Grundschulddarlehen?

Grundschulddarlehen sind für die Bank mit einem geringen Risiko behaftet, denn die Kreditsumme liegt bei höchstens sechzig Prozent des Immobilienwertes. Damit ist fast immer sichergestellt, dass die Bank auch im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung die offene Darlehenssumme begleichen kann. Da die Sicherheit für den Kreditgeber sehr hoch ist, ergeben sich für den Kreditnehmer sehr niedrige Zinsen, die erheblich unterhalb der Zinsraten der herkömmlichen Kredite ohne ein Grundpfandrecht liegen.

Bei einem Grundschulddarlehen ist, wie bei allen Formen einer Immobilienfinanzierung, die Eigenkapitalquote von wenigstens zwanzig Prozent ratsam. Wer eine Immobile im Wert von 200.000 Euro über die Bank finanzieren möchte, bekäme von der Bank für die Grundschuld einen Kredit in Höhe von 120.000 Euro. Dies sind sechzig Prozent des Wertes der Immobilie.

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